Analyse der OZG-Umsetzung in kommunalen Verwaltungen

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen digital verfügbar zu machen. Bis Ende 2022 sollten alle Leistungen online abrufbar sein – doch die Realität sieht deutlich anders aus.

Ende 2022 waren nur etwa 4 % der OZG-Leistungen tatsächlich vollständig umgesetzt, weitere 14 % wurden als „online verfügbar“ gemeldet. Von den bereitgestellten 3,5 Milliarden Euro an Fördermitteln blieb mehr als die Hälfte ungenutzt. Auch 2024 zeigt sich ein ernüchterndes Bild: Von insgesamt 10.320 Verwaltungsleistungen, die in 580 OZG-Bündeln erfasst sind, erfüllen nur rund 1.012 Leistungen (ca. 10 %) die Anforderungen. Ganze 4.682 Leistungen – also knapp 45 % – haben den Reifegrad 0, wurden also gar nicht umgesetzt oder gar nicht bewertet. 822 Leistungen wurden von vornherein als rechtlich oder wirtschaftlich nicht umsetzbar eingestuft.

Hauptursachen für die Verzögerungen sind vielfältig. Auf politisch-rechtlicher Ebene fehlen klar definierte Zuständigkeiten und eine eindeutige Rolle der Kommunen. Gesetzliche Regelungen sind vielfach nicht digitaltauglich – Schriftformerfordernisse und Präsenzpflichten verhindern digitale Workflows. Auch Datenschutzfragen, wie beim geplanten „Once-Only“-Prinzip, sind nicht abschließend geklärt. Organisatorisch zeigt sich, dass Digitalisierung häufig nicht als Chefsache behandelt wird. Silostrukturen dominieren, Prozesse werden nur digitalisiert, aber nicht neu gedacht. Gleichzeitig mangelt es an qualifiziertem Personal und ausreichenden Ressourcen, um komplexe Projekte nachhaltig umzusetzen.

Technisch erschweren heterogene IT-Landschaften die Entwicklung einheitlicher Lösungen. Die „Einer-für-Alle“-Ansätze (EfA), die eigentlich bundesweit nachgenutzt werden sollten, kommen nur schleppend zum Einsatz. Gründe sind fehlende Standards, späte Vertragsabschlüsse und Inkompatibilitäten zwischen bestehenden Systemen. Für Kommunen bedeutet dies hohen Anpassungsaufwand und Abhängigkeit von einzelnen IT-Dienstleistern.

Die Befragungen zeigen zudem, dass die interkommunale Zusammenarbeit und die Unterstützung durch Bund und Länder oft als unzureichend empfunden werden. Viele Kommunen wünschen sich stärker standardisierte Software-as-a-Service-Lösungen, die rechtssicher bereitgestellt und einfacher nachnutzbar sind. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung grundsätzlich vorhanden ist – viele Bürgerinnen und Bürger würden digitale Angebote nutzen, wenn diese einfach, verständlich und zuverlässig wären.

Empfehlungen aus der Forschung: 

  • Gesetze müssen digitaltauglich gestaltet werden, um Schriftformerfordernisse und Präsenzpflichten abzubauen.
  • Verbindliche Standards und Schnittstellen sind zwingend notwendig, um die Nachnutzung von EfA-Lösungen flächendeckend zu ermöglichen.
  • Kommunen benötigen mehr Ressourcen, Kompetenzen und Handlungsspielräume, um ihre Rolle als zentrale Vollzugsebene wahrnehmen zu können.
  • Führungskräfte in der Verwaltung müssen stärker für digitale Transformationsprozesse qualifiziert werden, Digitalisierung sollte zur Chefsache werden.
  • Bürgerorientierung und transparente Kommunikation sind entscheidend, um Akzeptanz und Vertrauen zu schaffen. Dazu gehören auch niedrigschwellige Angebote wie mobile Services oder begleitende Unterstützungsangebote.
  • Eine klare Steuerung, verbindliche Governance-Strukturen und planbare Finanzierungsmodelle sind notwendig, um Projekte langfristig erfolgreich umzusetzen.

Der Erfolg des OZG hängt nicht allein von technischen Lösungen ab, sondern von einer ganzheitlichen Transformation, die Politik, Verwaltung, Technik und Gesellschaft zusammenführt. Nur wenn die föderalen Ebenen an einem Strang ziehen und Kommunen als die entscheidende Schnittstelle ernst genommen werden, kann die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland gelingen.

Um die vollständige Diplomarbeit zu lesen, können Sie das Dokument hier herunterladen.

Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheit | Gebärdensprache – Copyright © 2025 Cosmema GmbH 

Jetzt Kontakt aufnehmen

„Die Digitalisierung der Kommunen bedeutet, Lösungen für reale Herausforderungen zu entwickeln. Als Unternehmer setze ich diese Lösungen praktisch um, als Forschender hinterfrage ich sie kritisch – beides zusammen eröffnet den Weg zu einer modernen und bürgernahen Verwaltung.“

Schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ich bin interessiert an: